AGB

 § 1: Geltung der Bedingungen
Die Firma Paul Grah GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Paul Grah GmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 2: Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der Paul Grah GmbH und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Paul Grah GmbH oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Paul Grah GmbH zustande. Die Paul Grah GmbH hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Paul Grah GmbH schriftlich bestätigt sind.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

§ 3: Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Auftragserfüllung fallen keine Stornogebühren an. Bei kurzfristigen Stornierungen behält sich die Paul Grah GmbH vor 10 % Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Stornierungen am Tag der Auftragserfüllung werden die, bis dato angefallenen Kosten oder mindestens eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Netto-Buchungsvolumens des jeweiligen Auftrages in Rechnung gestellt.

 

Stornierung von Validierungsleistung:
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Kurzfristige Stornierungen werden dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung gestellt:
14 Tage bis 2 Tage vorher - 30 % des Nettoauftragswertes
ab 1 Tag vorher – 70 % des Nettoauftragswertes
Die kurzfristige Verschiebung durch den Auftraggeber (= 1-2 Werktage vor dem vereinbarten Termin) von vereinbarten Prüfterminen ist grundsätzlich kostenpflichtig, da vorbereitende Tätigkeiten bereits durchgeführt worden sind. Dem Auftraggeber werden Ausfallkosten in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 4: Preise
Die Preise gelten stets „ab Werk“, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

§ 5: Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Vorfeld die jeweiligen Vorbereitungen zu treffen, um die Durchführung der Dienstleistung der Paul Grah GmbH sicherzustellen.
Können Wartungen/Validierungen aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die Paul Grah GmbH keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Ausführung oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Paul Grah GmbH.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Paul Grah GmbH Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

§ 6: Zahlungen
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
Teilzahlungen bedürfen besonderer Vereinbarung. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma Paul Grah GmbH verlustfrei über den Betrag verfügen kann. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Firma Paul Grah GmbH bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

§ 7: Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma Paul Grah GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Besteller bestehenden Ansprüche.
Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums der Firma Paul Grah GmbH hat der Besteller aufzukommen.

§ 8: Gefahr, Übergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf Wunsch des Bestellers, wird auf seine Kosten die Sendung durch die Firma Paul Grah GmbH gegen Diebstahl- , Bruch-, Transport-, Feuer-, Frost- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über, jedoch ist die Firma Paul Grah GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 9: Leistungsbedingungen (oder alternativ: Kosten für nicht ausgeführte Aufträge)
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Besteller in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
- eine benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Besteller durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war;
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde
Verlangt ein Besteller einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Bestellers nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

§ 10: Gewährleistung
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Abnahme an in einem Jahr. Auf Ersatzteile, die von der Firma Paul Grah GmbH geliefert bzw. von der Firma Paul Grah GmbH eingebaut wurden, gibt die Firma Paul Grah GmbH ein halbes Jahr Garantie. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel.
- Die Firma Paul Grah GmbH übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für Ersatzteile, welche von dem Besteller selbst eingebaut werden, ebenso haftet die Firma Paul Grah GmbH nicht, für aus einem solchen Einbau resultierende Folgeschäden.

§ 11: Leihgeräte
Stellt die Firma Paul Grah GmbH dem Besteller ein Leihgerät zur Verfügung, übernimmt die Firma Paul Grah GmbH für dieses Leihgerät keine Haftung. Der Kunde erhält von der Firma Paul Grah GmbH vor Aushändigung des Gerätes die erforderlichen Bedienhinweise. Die ordnungsgemäße Bedienung des Gerätes obliegt dem Kunden. Die Firma Paul Grah GmbH übernimmt keine Haftung für Mangelfolgeschäden aus fehlerhafter Bedienung oder Funktion des Leihgerätes.

§ 12: Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt ein, wenn entweder:
- für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
- oder der Besteller nach Eintritt der Fälligkeit durch die Firma Paul Grah GmbH zur Zahlung angemahnt wurde. Ohne Mahnung der Firma Paul Grah GmbH tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, Zahlung leistet (§ 286 III BGB).

§ 13: Recht der Firma Paul Grah GmbH auf Rücktritt
Für den Fall des Eintritts unvorhergesehener Ereignisse, welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf die Firma Paul Grah GmbH erheblich einwirken und für den Fall sich nachträglich herausstellende Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Firma Paul Grah GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wenn die Firma Paul Grah GmbH vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen will, wird dies dem Besteller unverzüglich mitgeteilt, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

 

§ 14: Fahrkosten
Die Fahrkosten splitten sich in Arbeitszeit, (Fahrzeit von und zum Arbeitsort) des Fahrers/ Technikers und Fahrzeugaufwendung pro Kilometer gefahren Wegstrecke für den Hin- und Rückweg. Zu den Arbeitszeiten zählt auch die Rüstzeit, (Beladung und Entladung des Fahrzeugs mit Material), die Fahrzeit endet nach entladen des Fahrzeugs. Der Weg zum Kunden ab dem Fahrzeugstandort sowie auch Wartezeiten am Arbeitsort sowie Rückweg zum Fahrzeug zählen zur Arbeitszeit. Im Garantiefall oder im Falle einer Gewährleistung, sind die Fahrkosten generell ausgeschlossen.

 

§ 15: Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Firma Paul Grah GmbH. Ist der Besteller Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz der Firma Paul Grah GmbH.